Trägerverbände
Die AHV-AUSGLEICHSKASSE EXFOUR bietet ihre Dienstleistungen den angeschlossenen Unternehmen von insgesamt 7 Branchenverbänden an.
- Schweizerischer Verband der Direktverkaufsfirmen (SVDF) 19471
- Schweizerischer Pelzfachverband (SwissFur) 19471
- Verband Schweizerischer Privatschulen (VSP) 1966
- KUNSTSTOFF.swiss 1966
- Ziegelindustrie Schweiz 19962
- Interessengemeinschaft Keramik Schweiz (IGK) 19962
- Vereinigung Schweizerischer Glasfabriken (GLAS) 19962
1 Errichtung der Kasse
2 Zusammenschluss mit der Ausgleichskasse Keramik und Glas
Durch Delegierte haben die Branchenverbände Einsitz in den Kassenorganen und üben dort ihre Mitbestimmungsrechte direkt aus.
Geschäftsstelle
Die AHV-AUSGLEICHSKASSE EXFOUR hat ihren Sitz sowie ihre Geschäftsräumlichkeiten in Basel. Sie entfaltet ihre Geschäftstätigkeiten in der ganzen Schweiz und unterstützt ihre Kunden in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und zunehmend auch Englisch. Zur vereinfachten Abwicklung von administrativen Arbeiten steht eine kasseneigene Internetplattform (connect) zur Verfügung.
Mit ihrem Team von insgesamt 30 Mitarbeitenden wollen die drei EXFOUR-KASSEN die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber, Selbständigerwerbenden und Versicherten unterstützen bzw. entlasten und sie bei der Durchführung zahlreicher Aufgaben kompetent und zuverlässig beraten.
Die drei Dächer im Logo symbolisieren die drei Kassen: „Alles unter einem Dach“ und versinnbildlichen das vernetzte Dienstleistungsangebot der EXFOUR-KASSEN.
Kurzbeschrieb
Die privatwirtschaftlich organisierte AHV-AUSGLEICHSKASSE EXFOUR ist ein Dienstleistungsunternehmen der 1. Säule. Ihr angeschlossen sind rund 850 Arbeitgeber und Selbständigerwerbende mit etwa 44'900 Beschäftigten. Die AHV-Ausgleichskasse ist eine Einrichtung des öffentlich rechtlichen Rechts im Sinne der AHV-Gesetzgebung. Der Kasse ist auch die Führung der gleichnamigen FAMILIENAUSGLEICHSKASSE übertragen.
Dienstleistungen
Zu ihren Hauptaufgaben gehören die kompetente und kundenorientierte Durchführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO) sowie der Beitragsbezug für die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Kasse beteiligt sich zudem an der Durchführung der Mutterschaftsversicherung des Kantons Genf sowie des Berufsbildungsfonds des Kantons Tessin.
Die Dienstleistungen werden durch vorteilhafte, lohnsummenabhängige, stark degressiv abgestufte Verwaltungskosten-Beitragssätze finanziert.
Kennzahlen
2023 | |
Mitglieder | Anzahl (per 31.12.2023) |
Arbeitgebende | 793 |
Selbständigerwerbende | 22 |
Nichterwerbstätige | 312 |
Total | 1'127 |
Beiträge | Mio. CHF |
AHV, IV, EO | 253 |
ALV | 49 |
Total | 302 |
Leistungen | Mio. CHF |
AHV | 232 |
IV | 25 |
EO (inkl. Mutter, Vater, Ohne Corona) | 9 |
Total | 266 |