FAQ

Wo sind die offiziellen Formulare zu finden?

Auf unserer Website: www.exfour.ch > Formulare

 

Wann werden Leistungen ausbezahlt?

Die Mutterschafts-/ Vaterschafts-/ Betreuungsentschäd igung, die EO Corona Entschädigung und die IV-Taggelder werden immer nachschüssig ausbezahlt. Das heisst, erst wenn der Monat vorbei ist, erfolgt die Zahlung.

Die Renten der IV und AHV und die Hilflosenentschädigungen werden anfangs Monat ausgerichtet.

Merkblatt 6.04

 

Wie viele Tage Vaterschaftsurlaub darf ich beziehen, wenn ich kein 100-%-Arbeitspensum habe (teilzeiterwerbstätig bin)?

Beispiel: Sie arbeiten 60 %, an drei Tagen in der Woche. Damit Sie eine Woche frei haben, benötigen sie 3 Tage Ferien. Analog berechnet sich auch der Anspruch für den Vaterschaftsurlaub für Teilzeit-Erwerbstätige.

Somit darf ein Vater mit einem 60-%-Pensum 6 Tage zu Hause bleiben (2 x 3 Tage). Pro 3 Tage werden 2 arbeitsfreie Tage angerechnet. Bezieht er diese 6 Tage hat er Anspruch auf 14 Taggelder.

 

Welche Dokumente sind bei einer Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung beizulegen?

Der Familienschein oder ein gleichwertiges, amtliches Dokument.

Das Lohnjournal der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

Bei Direktauszahlungen an die versicherte Person: Die aktuelle Aufenthaltsbewilligung, wenn keine Niederlassungsbewilligung C oder die Schweizer Staatsbürgerschaft vorliegt.

 

Was muss ich tun, wenn ich mehrere Arbeitgeber habe?

Für den Hauptarbeitgeber füllen Sie die Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung (318.747) aus. Für jeden weiteren Arbeitgeber verwenden Sie bitte das Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Vaterschaftsanmeldung (318.748). Beides finden Sie unter der Rubrik «Formulare» auf unserer Homepage www.exfour.ch.

Merkblatt 6.02

 

Ich war arbeitslos vor der Niederkunft. Was muss ich tun?

Reichen Sie bitte die Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (318.750) bei Ihrem letzten Arbeitgeber vor Beginn der Arbeitslosigkeit ein. Dieser wird alle Daten im Abschnitt B ergänzen. Danach senden Sie die Anmeldung zusammen mit der letzten Abrechnung der Arbeitslosenkasse und dem Familienschein an unsere Ausgleichskasse.

 

Wann muss ich angeben, dass mein Kind direkt nach der Geburt im Spital verbleiben musste?

Sobald das Kind durchgehend 14 oder mehr Tage direkt anschliessend an die Geburt im Spital verbleiben musste, besteht unter gewissen Bedingungen Anspruch auf zusätzliche Tage Mutterschaftsentschädigung (höchstens 56 zusätzliche Tage). Bitte reichen Sie zusammen mit der Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung ein Arztzeugnis für das Kind ein, auf dem der Tag des Spitalaustritts vermerkt ist.

Eine zusätzliche Grundbedingung ist, dass die Mutter nach der Geburt die Arbeit wiederaufgenommen hätte. Dies muss durch den betreffenden Arbeitgeber schriftlich bestätigt werden.

Für Mütter mit Ersatzleistungen (Unfall-/ Kranken-/ Arbeitslosentaggelder) gelten spezielle Bedingungen.

 

Wer entrichtet die Mutterschaftsentschädigung?

Erhalten Sie Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber, erhält der Arbeitgeber die Mutterschaftsentschädigung von unserer Ausgleichskasse.

Erhalten Sie keine Lohnfortzahlung, überweisen wir die Mutterschaftsentschädigung direkt auf das von Ihnen gewünschte Bank-/Postkonto. Zudem werden die Taggelder auf Ihrem Individuellen Konto verbucht.

 

Muss ich für alle aktuellen Arbeitgeber ein Anmeldeformular für eine Mutterschaftsentschädigung ausfüllen?

Ja, damit die Taggelder korrekt bemessen werden können, benötigen wir die exakten Angaben aller Arbeitgeber.

Für den Hauptarbeitgeber füllen Sie die Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (318.750) aus. Für jeden weiteren Arbeitgeber verwenden Sie bitte das Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsanmeldung (318.751). Beides finden Sie unter der Rubrik «Formulare» auf unserer Homepage www.exfour.ch.

 

Warum muss ich angeben, in welchem Zeitraum ich Kranken-oder Unfalltaggeld bezogen habe?

Dies spielt für die Bemessung eine wichtige Rolle. Für die Festsetzung Ihrer Taggelder wird der letzte Lohn, welchen Sie ohne gesundheitliche Einschränkung erzielt haben, herangezogen.

Zudem haben Sie Anspruch auf Taggelder in der bisherigen Höhe, sofern Sie bis am Tag vor der Niederkunft ein Krankentaggeld nach KVG oder ein Unfalltaggeld nach UVG bezogen haben (Besitzstandgarantie).

Merkblätter 1.02, 1.05

 

Zu welchem Zeitpunkt muss eine Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting) durchgeführt werden?

Dies ist jederzeit möglich nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung. Reichen Sie bei uns das Anmeldeformular für die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall (318.269) ein. Legen Sie bitte eine Kopie des Scheidungsurteils bei (das Datum der Eheschliessung, der Rechtskraft der Scheidung und die Zusprechung allfälliger Kinder muss ersichtlich sein).

Spätestens vor Eintritt des Rentenfalles bei einem der beiden Beteiligten wird die Einkommensteilung im Scheidungsfall von Amtes wegen durchgeführt.

 

Hat die Einkommensteilung im Scheidungsfall Auswirkungen auf die Höhe meiner Rente?

Das kann man so nicht beantworten. Die Einkommen werden während den ganzen Ehejahren hälftig geteilt (Jahr der Eheschliessung und Jahr der Scheidung werden nicht geteilt). Es findet somit während der Ehezeit ein Einkommensausgleich statt. Dies wird auf Ihrem Individuellen Konto verbucht.

 

Hat meine Ex-Partnerin/mein Ex-Partner Einblick in meine Einkommen?

Da die hälftig geteilten Einkommen für die ganzen Ehejahre auf dem Individuellen Konto verbucht werden, kann ein Rückschluss auf das Einkommen gezogen werden.

 

Ist die Einkommensteilung im Scheidungsfall obligatorisch?

Ja, auf diese kann nicht verzichtet werden. Sie wird von Amtes wegen vor Eintritt des Versicherungsfalls beim ersten Beteiligten durchgeführt.

 

Welche Ausgleichskasse ist für mein Splitting zuständig?

Jede Ausgleichskasse, welche für Sie ein Individuelles Konto führt, kann die Einkommensteilung im Scheidungsfall für Sie durchführen.

Merkblatt 3.06

 

Welche Berechnungen werden standardmässig durchgeführt?

Die Berechnung der Rente bei Erreichen des 65. Altersjahres bei Männern und des 64. Altersjahres bei Frauen werden immer durchgeführt. Sie können zusätzliche Berechnungsvarianten auf der letzten Seite des Anmeldeformulars wählen.

 

Welche zusätzlichen Berechnungen können beantragt werden?

Wir können den Vorbezug der Rente um 1 oder 2 Jahre berechnen. Zudem können wir eine Scheidung simulieren und hypothetisch berechnen. Ebenfalls ist es möglich, die Rentenhöhe bei einem Aufschub zu berechnen.

Sollten Sie Ihr Arbeitspensum reduzieren wollen oder arbeitslos sein, können auch diese Parameter in die Berechnung einfliessen. Ebenso ist es wichtig für uns zu wissen, ob Sie die Schweiz verlassen möchten und dann weiterhin bei der freiwilligen Versicherung versichert sein werden oder keine Beiträge mehr entrichten werden.

 

Wann muss meine Ehepartnerin/mein Ehepartner die Anmeldung für eine Rentenvorausberechnung einreichen?

Sobald Sie verheiratet sind, berechnen wir die Renten immer für beide Ehepartner. Bei Eintritt des 2. Versicherungsfalles (ordentliches Rentenalter, Vorbezug oder Aufschub) kommt es auch beim erstrentenberechtigten Ehepartner zu einer Neuberechnung der bisherigen Rente. Deshalb ist es wichtig, die Rentenbeträge zu kennen.

 

Warum muss ich Kinder (eheliche, aussereheliche, Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder) über 16 Jahre angeben?

Bei der Rentenberechnung werden Erziehungsgutschriften angerechnet. Sie erhalten ab dem Folgejahr der Geburt des ersten Kindes, bis das jüngste Kind das 16. Altersjahr vollendet Erziehungsgutschriften, sofern sie das Sorgerecht besitzen (alleiniges oder geteiltes). Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt 1.07.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Rentenvorausberechnung?

Liegen uns alle notwendigen Unterlagen vor, erhalten Sie innert 3 Wochen eine schriftliche Antwort. Müssen vorerst noch eine oder mehrere Einkommensteilungen im Scheidungsfall durchgeführt werden, kann sich die Antwort etwas verzögern.

Merkblätter 1.01, 1.04

 

Wie bestelle ich einen Auszug aus dem Individuellen Konto?

Klicken Sie auf unserer Homepage www.exfour.ch auf die Rubrik «Auszug aus dem IK». Wählen Sie im oberen Abschnitt aus, ob Sie in der Schweiz oder im Ausland wohnhaft sind. Nun öffnet sich das Antragsformular automatisch. Füllen Sie dieses vollständig aus und senden Sie es ab.

 

Was sehe ich auf meinem IK-Auszug?

Alle bis dato verbuchten AHV-pflichtigen Saläre. Die Saläre des laufenden Jahres werden erst im Verlauf des Folgejahres verbucht.

Zudem sind die Namen der Arbeitgeber und die Dauer der Beschäftigung ersichtlich. Wurde bei Ihnen eine Einkommensteilung im Scheidungsfall durchgeführt, sehen Sie auch die weg-/zugesplitteten Einkommen. Haben Sie Anspruch auf Betreuungsentschädigung, sehen Sie die Ihnen zustehenden Bruchteile. Die effektiven Beträge werden erst bei Eintritt des Versicherungsfalles ermittelt.

 

Wo kann ich einen Versicherungsausweis bestellen?

Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber. Dieser kann auf unserer Internetplattform «connect» jederzeit einen neuen AHV-Versicherungsausweis für Sie bestellen.

 

Wie muss ich vorgehen, wenn ich mit einer Einkommensbuchung nicht einverstanden bin?

Schauen Sie auf dem Auszug aus dem Individuellen Konto in der Spalte «Kassen-Nr.» nach, welche Kasse es betrifft. Reichen Sie dort eine Kopie Ihres Lohnausweises oder ein ähnliches Dokument ein, welches Ihre Angaben bestätigt. Die Ausgleichskasse wird dann die Abklärungen vornehmen und Ihnen schriftlich Bescheid geben.

 

Wie ändere ich das Austritts/ Eintrittsdatum eines Mitarbeiters?

Bitte beachten Sie dazu unser Handbuch «connect».

Merkblatt 6.01

 

Weshalb brauchen Sie die IBAN Nummer des Lehrlings, die Zahlung geht doch an den Arbeitgeber?

Bei der Rekrutierung erhält die Person, sofern sie keine Kinder hat, Fr. 62.00 pro Tag vergütet. Der Arbeitgeber erhält nur den Anteil des auf den Tag umgerechneten Lohnes. Der den Lohn übersteigende Anteil muss dem Versicherten direkt ausgerichtet werden.

Merkblatt 6.10

 

Hat jeder Elternteil Anspruch auf 98 Tage ?

Nein, der Anspruch wird durch das stark beeinträchtigte Kind ausgelöst. Die beiden Bezugspersonen haben zusammen Anspruch auf 98 Tage bei einer Vollzeitbeschäftigung. Die Aufteilung ist den Bezugspersonen überlassen. Können sie sich nicht einigen, hat jeder Anspruch auf 49 Tage.

Merkblatt 3.01

 

Wann soll ich mich für die Altersrente anmelden?

Wir empfehlen Ihnen, sich etwa 6 Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters anzumelden. Falls Sie die Rente um 1 oder 2 Jahre vorbeziehen möchten, müssen Sie sich entsprechend früher anmelden, d.h. 1 oder 2 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Mann = 65 Jahre / Frau = 64 Jahre). Bei einem Vorbezug um zwei Jahre wird die Rente um 13.6 Prozent und bei einem Vorbezug um 1 Jahr um 6.8 Prozent gekürzt.

 

Was ist bei einem Wegzug ins Ausland einzureichen?

Bitte senden Sie uns eine Kopie der Abmeldebestätigung der Gemeinde sowie die neue Adresse im Ausland zu.

 

Auf wessen Namen muss das Konto für die Überweisung der Rente lauten?

Das Konto muss auf den Namen der versicherten Person oder bei verheirateten Personen auf ein gemeinsames Konto lauten. Falls jemand anderes begünstigt werden soll, dann benötigen wir ein entsprechendes Gesuch. Dieses Formular finden Sie auf unserer Website www.exfour.ch à Formulare à Allgemeine Verwaltungsformulare, Gesuch um Drittauszahlungen von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZL (318.182).

 

Warum muss ich Kinder (eheliche, aussereheliche, Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder) über 16 Jahre angeben?

Bei der Rentenberechnung werden Erziehungsgutschriften angerechnet. Sie erhalten ab dem Folgejahr der Geburt des ersten Kindes, bis das jüngste Kind das 16. Altersjahr vollendet Erziehungsgutschriften, sofern sie das Sorgerecht besitzen (alleiniges oder geteiltes). Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt 1.07.

Informationen zu Ausbildungsnachweisen

 

Der Anspruch auf Kinderrenten wird per Ende des auf den Schreiben Ausbildungsnachweise genannten Monats gestoppt. Für die Überprüfung und Verlängerung des weiteren Anspruches bitten wir Sie um die Einreichung von aktuellen Dokumenten gemäss folgender Aufstellung:

Ab Alter 18 wird eine Kinderrente geprüft werden, sofern eine nachobligatorische Ausbildung vorliegt.

 

Berufslehre

  • Beginn: Kopie des vollständigen Lehrvertrages mit Genehmigung (bei elektronischer Genehmigung, Bestätigung mit einreichen)
  • Es wird die gesamte Dauer der Lehre erfasst
  • Abbruch: Lehrvertragsauflösung

 

Schule

  • Aktuelle Schulbestätigung

 

Praktikum

  • Kopie des Praktikumsvertrages mit Angaben über Dauer und Lohn
  • Information / Belege über Notwendigkeit / Voraussetzung des Praktikums (nachfolgende Ausbildung, Berufsziel, Bestandteil zu laufender Ausbildung)
  • Falls vorliegend: Unterlagen über nachfolgende Ausbildung mit einreichen (z.B. Lehrvertrag, Immatrikulation etc.)

 

Sprachaufenthalt / Au-Pair

  • Au-Pair Vertrag (fremdsprachiges Gebiet ist Voraussetzung)
  • Schulbestätigung der Sprachschule vor Ort mit Angaben zu Dauer und Anzahl Wochenlektionen

 

Erwerbsunfähigkeit / arbeitsmarktliche Massnahmen

  • Arztzeugnis
  • Bei Massnahmen der Invalidenversicherung: Verfügungen IV-Taggeld und Kopie (Praktikums- / Lehr-) Vertrag des Arbeitgebers
  • Bestätigungen Brückenangebote / Motivationssemester und berufsorientierte Vorlehren mit Angaben zu Anzahl Wochenlektionen

 

Studium

Beginn:

  • aktuelle Immatrikulations- / Studien- oder Semesterbestätigung

während dem Studium:

  • Beurlaubung: Auszug Studiendaten (Beginn / Ende Vorlesungen) / Informationen bei Praktikum etc. oder
  • Leistungsübersicht (daraus muss ersichtlich sein, bis wann Arbeitsbemühungen eingetragen sind (Arbeiten, Prüfungen etc.)
  • Mobilität Erasmus: zusätzlich Bestätigung der Partneruniversität

Studienende:

  • Leistungsübersicht (daraus muss ersichtlich sein, bis wann Arbeitsbemühungen eingetragen sind (Arbeiten, Prüfungen etc.)

 

Wegleitung über die Renten (RWL) per 01.01.2018

Rz 3368

Als Beginn einer Ausbildung gilt der Zeitpunkt, ab dem die Person den erforderlichen Ausbildungsaufwand (Rz 3360) erbringt, zum Beispiel Vorlesungen und Kurse besucht. Es ist daher nicht auf den formellen Semesterbeginn (Immatrikulationsbestätigung) abzustellen, sondern auf die effektive Aufnahme des Studiums (BGE 141 V 473).

Rz 3368.1

Als regulär beendet gilt die Ausbildung, sobald die Person keinen Ausbildungsaufwand mehr hat, weil sie sämtliche erforderlichen Leistungsnachweise für den Abschluss erbracht hat (Arbeiten eingereicht, Praktika absolviert, Prüfungen bestanden). Nicht abzustellen ist auf eine rein formelle Beendigung der Ausbildungszeit (z.B. Exmatrikulation, Diplomfeier, Promotionsfeier).

 

Hinweise

Bei Änderungen in einer laufenden Ausbildung, deren Abbruch oder zusätzlichem Erwerbseinkommen des Kindes in Ausbildung bitten wir um umgehende Mitteilung.

Informationen zu Ausbildungsnachweisen

 

Der Anspruch auf Familienzulagen wird per Ende des auf den Schreiben Ausbildungsnachweise genannten Monats gestoppt. Für die Überprüfung und Verlängerung des weiteren Zulagenanspruches bitten wir Sie um die Einreichung von aktuellen Dokumenten gemäss folgender Aufstellung:

Ab Alter 15 kann eine Ausbildungszulage geprüft werden, sofern eine nachobligatorische Ausbildung vorliegt und die obligatorische Schulzeit beendet wurde (kantonal geregelt).

 

Berufslehre

  • Beginn: Kopie des vollständigen Lehrvertrages mit Genehmigung (bei elektronischer Genehmigung, Bestätigung mit einreichen)
  • Es wird die gesamte Dauer der Lehre erfasst
  • Abbruch: Lehrvertragsauflösung

 

Schule

  • Aktuelle Schulbestätigung (von Vorteil: Hinweis «obligatorisch oder nachobligatorisch»)

 

Praktikum

  • Kopie des Praktikumsvertrages mit Angaben über Dauer und Lohn
  • Information / Belege über Notwendigkeit / Voraussetzung des Praktikums (nachfolgende Ausbildung, Berufsziel, Bestandteil zu laufender Ausbildung)
  • Falls vorliegend: Unterlagen über nachfolgende Ausbildung mit einreichen (z.B. Lehrvertrag, Immatrikulation etc.)

 

Sprachaufenthalt / Au-Pair

  • Au-Pair Vertrag (fremdsprachiges Gebiet ist Voraussetzung)
  • Schulbestätigung der Sprachschule vor Ort mit Angaben zu Dauer und Anzahl Wochenlektionen

 

Erwerbsunfähigkeit / arbeitsmarktliche Massnahmen

  • Arztzeugnis
  • Bei Massnahmen der Invalidenversicherung: Verfügungen IV-Taggeld und Kopie (Praktikums- / Lehr-) Vertrag des Arbeitgebers
  • Bestätigungen Brückenangebote / Motivationssemester und berufsorientierte Vorlehren mit Angaben zu Anzahl Wochenlektionen

 

Studium

Beginn:

  • aktuelle Immatrikulations- / Studien- oder Semesterbestätigung

während dem Studium:

  • Beurlaubung: Auszug Studiendaten (Beginn / Ende Vorlesungen) / Informationen bei Praktikum etc. oder
  • Leistungsübersicht (daraus muss ersichtlich sein, bis wann Arbeitsbemühungen eingetragen sind (Arbeiten, Prüfungen etc.)
  • Mobilität Erasmus: zusätzlich Bestätigung der Partneruniversität

Studienende:

  • Leistungsübersicht (daraus muss ersichtlich sein, bis wann Arbeitsbemühungen eingetragen sind (Arbeiten, Prüfungen etc.)

 

Wegleitung über die Renten (RWL) per 01.01.2018

Rz 3368

Als Beginn einer Ausbildung gilt der Zeitpunkt, ab dem die Person den erforderlichen Ausbildungsaufwand (Rz 3360) erbringt, zum Beispiel Vorlesungen und Kurse besucht. Es ist daher nicht auf den formellen Semesterbeginn (Immatrikulationsbestätigung) abzustellen, sondern auf die effektive Aufnahme des Studiums (BGE 141 V 473).

Rz 3368.1

Als regulär beendet gilt die Ausbildung, sobald die Person keinen Ausbildungsaufwand mehr hat, weil sie sämtliche erforderlichen Leistungsnachweise für den Abschluss erbracht hat (Arbeiten eingereicht, Praktika absolviert, Prüfungen bestanden). Nicht abzustellen ist auf eine rein formelle Beendigung der Ausbildungszeit (z.B. Exmatrikulation, Diplomfeier, Promotionsfeier).

 

Hinweise

Bei Änderungen in einer laufenden Ausbildung, deren Abbruch oder zusätzlichem Erwerbs-einkommen des Kindes in Ausbildung bitten wir um Mitteilung.

Kantonale Differenzzulagen: Bitte die Ausbildungsbestätigungen bei der für die Grundzulagen zuständigen Familienausgleichskasse ebenfalls einreichen.

Ist bei bestehender Krankheit und laufendem Krankentaggeld der Versicherungsschutz weiterhin gewährleistet, falls der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht?

Ja, wird das Arbeitsverhältnis einer versicherten Person während der Dauer der Bezugsberechtigung aufgelöst, so erlischt die Versicherung mit der Beendigung der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, spätestens mit der Erschöpfung der Genussberechtigung.

 

Weshalb muss ich eine Vollmacht unterschreiben?

Zur Beurteilung des Leistungsanspruchs müssen die massgebenden medizinischen Sachverhalte geklärt werden. Die Vollmacht wird benötigt um ggf. Auskunft vom behandelnden Arzt/Ärztin zu erhalten oder für den Austausch mit anderen Sozialversicherungspartnern (Invaliden-, Unfallversicherung etc.)

 

Muss ich mich wirklich bei der Invalidenversicherung anmelden? Ich möchte keine Invalidenrente beziehen.

Ja, eine Anmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen, d. h. sobald sich abzeichnet, dass der Gesundheitsschaden Leistungen der Invalidenversicherung, wie Eingliederungsmassnahmen, Rente, Hilflosenentschädigung etc. auslösen könnte. Bei einer verspäteten Anmeldung werden die Leistungen in der Regel nur für die 6 Monate ausgerichtet, die der Anmeldung vorangingen. Eine Anmeldung muss deshalb innerhalb von 6 Monaten seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der zuständigen IV-Stelle eingereicht werden.

 

Ich möchte während der Arbeitsunfähigkeit in die langersehnten Ferien. Wird das Krankentaggeld auch für die Dauer der Ferien bezahlt?

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und Ferien schliessen sich grundsätzlich aus. Erklärt der behandelnde Arzt oder Ärztin die versicherte Person trotz Krankheit für ferienfähig, wird für die Dauer der Ferien kein Taggeld ausgerichtet. Bei Ferien im Ausland sind besondere Vorschriften zu beachten: Versicherte, die sich im Erkrankungsfall ohne Zustimmung der Kasse ins Ausland begeben, haben während ihres Auslandaufenthalts keinen Anspruch auf Kassenleistungen. Die Zustimmung der Kasse ist frühzeitig und in jedem Fall vor der geplanten Abreise einzuholen.

 

Weshalb ist ein Übertritt in die Einzelversicherung empfehlenswert?

Der Schutz bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Dauer der Arbeitslosigkeit ist bei länger währender Arbeitsunfähigkeit ungenügend.

 

Werden auf den Krankentaggeldleistungen Sozialversicherungsbeiträge erhoben?

Nein, Krankentaggelder sind beitragsbefreit. Um mögliche Beitragslücken in der AHV/IV zu vermeiden, wenden Sie sich an die zuständige Ausgleichskasse zwecks Abklärung. Allenfalls müssen Sie als nichterwerbstätige Person AHV-Beiträge entrichten.

 

Wie lange besteht Anspruch auf Krankentaggeldleistungen?

Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Krankentaggeldleistungen im Rahmen der reglementarischen Bezugsdauer von längstens 720 Tagen abzüglich der vereinbarten Aufschubsdauer (z.B. 30 Tagen) ausgerichtet.

 

Müssen die Arztzeugnisse im Original eingereicht werden?

Nein, eine Kopie ist ausreichend.

 

Besteht für die Dauer der Mutterschaftsentschädigung auch Anspruch auf Krankentaggelder?

Es besteht Anspruch auf eine allfällige Differenzzahlung, d.h. Ist das Krankentaggeld höher als die Mutterschaftsentschädigung, besteht Anspruch auf die Differenz.

 

Ein Familienangehöriger ist krank. Besteht Anspruch auf Krankentaggeldleistungen, damit man die Person pflegen kann?

Nein, der Anspruch auf Taggeldleistungen bezieht sich ausschliesslich auf eine allfällige krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person.

 

Wann erfolgt die Auszahlung der Krankentaggeldleistungen?

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung des Leistungsanspruchs jeweils zum Monatsende.

 

Bin ich bei Arbeitslosigkeit bei der Arbeitslosenkasse gegen Krankheit versichert?

Ja, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, besteht Anspruch auf das volle Taggeld. Dieser dauert längstens bis zum 30. Tag nach Beginn der ganzen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit und ist innerhalb der Rahmenfrist auf 44 Taggelder beschränkt.