Trägerschaft, Mitgliedschaft

Die Gemeinschaft der Mitgliedfirmen bildet die Trägerschaft. Der Kasse gehören überwiegend Firmen und Selbständigerwerbende an, die auch Mitglieder der AHV- und FAMILIENAUSGLEICHSKASSE EXFOUR sind. Der von der Generalversammlung gewählte Vorstand übt durch Einsitznahme in den Kassenorganen seine Mitbestimmungsrechte direkt aus.

Geschäftsstelle

Die KRANKENTAGGELDKASSE EXFOUR hat ihren Sitz sowie ihre Geschäftsräumlichkeiten in Basel. Sie entfaltet ihre Tätigkeiten seit 1951 in erster Linie in der deutschsprachigen Schweiz und ist als Verein gemäss ZGB organisiert. Zur vereinfachten Abwicklung von administrativen Arbeiten steht eine kasseneigene Internetplattform (connect) zur Verfügung. 

Mit ihrem Team von insgesamt 30 Mitarbeitenden wollen die drei EXFOUR-KASSEN die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber, Selbständigerwerbenden und Versicherten unterstützen bzw. entlasten und sie bei der Durchführung zahlreicher Aufgaben kompetent und zuverlässig beraten. 

Die drei Dächer im Logo symbolisieren die drei Kassen: „Alles unter einem Dach“ und versinnbildlichen das vernetzte Dienstleistungsangebot der EXFOUR-KASSEN.

Kurzbeschrieb

Von der privatwirtschaftlich geführten, nicht gewinnorientierten und im Sinne einer Selbsthilfeorganisation tätigen KRANKENTAGGELDKASSE EXFOUR profitieren rund 80 Unternehmen und Selbständigerwerbende mit etwa 2'500 Beschäftigten.

Dienstleistungen

Verschiedene, den individuellen Bedürfnissen Rechnung tragende Versicherungsvarianten mit konkurrenzfähigen Prämien stehen zur Abdeckung der wirtschaftlichen Folgen von Krankheit und Mutterschaft (in Ergänzung zur Mutterschaftsentschädigung im Rahmen der EO) zur Verfügung. Eine namentliche Anmeldung der zu versicherten Personen ist nicht erforderlich. 

Bei länger dauernden Taggeldfällen werden die versicherten Kunden im direkten Kontakt beraten und begleitet. Die Beitragssätze sind für Männer und Frauen gleich und vom Alter der versicherten Personen unabhängig. Während des Taggeldbezugs besteht Prämienbefreiung. Die Prämien werden quartalsweise nachschüssig erhoben. 

Zur weiteren Entlastung der Arbeitgeber wird das Zusammenwirken der verschiedenen Sozialversicherungszweige von der KRANKENTAGGELDKASSE EXFOUR kompetent überwacht und koordiniert. Erwirtschaftete Ertragsüberschüsse fliessen in Form von Beitragsrückerstattungen an die Mitgliedfirmen zurück. Grössere Schwankungen beim Leistungsaufwand werden durch Schwankungsreserven für Leistungen aufgefangen.

Kennzahlen

  2023
Mitglieder Anzahl
(per 31.12.2023)
Arbeitgebende 50
Selbständigerwerbende 14
Einzelversicherte 4
Total 68
  Mio. CHF
Beiträge 2.5
Leistungen 1.6