Stabilisierung der AHV (AHV 21)
14.08.2023

Auf einen Blick

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Stabilisierung der AHV umfasst vier Massnahmen:
• Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
• Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
• Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
• Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer

 

Merkblatt AHV 21                                                http://www.ahv-iv.ch/p/31.d

Video - Stabilisierung der AHV (AHV 21)                https://vimeo.com/849129078