Reform AHV 21
30.09.2022

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer (MWST) leicht erhöht. Die Reform wird voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Detailliertere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/ahv-21.html

 

Individuelle Beratungen zu den aktuellen Neuerungen werden erst nach Abnahme der Verordnungsbestimmungen des Bundes (aktuell im Entwurfsstadium) möglich sein. Die Programme dazu müssen danach ebenfalls erst angepasst werden.

Bitte beachten Sie, dass zur Zeit Rentenvorausberechnungen nur aufgrund der bestehenden Bestimmungen erstellt werden können (Rentenalter 64, Vorbezug 1 oder 2 Jahre, Aufschub 1 bis 5 Jahre). Wir danken für Ihr Verständnis.