EO Digitalisierung ab 01.02.2026
12.01.2026

 

EO-Digitalisierung ab dem 01.02.2026

 
Erklärvideo:  EO-Digitalisierung ARG.mp4

 

Übersicht

Dienstleistende in der Armee, dem Zivilschutz, Zivildienst sowie bei «Jugend und Sport» werden ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (Er-werbsersatzentschädigungen) digital einreichen. Die heutige EO-Anmeldung auf Papier wird stufenweise abgeschafft.

Die Einführung erfolgt schrittweise für die verschiedenen Dienstorganisationen: Armee, Zivildienst, Zivilschutz sowie «Jugend und Sport» (J+S). Den Anfang macht die Dienstorganisation «Jugend und Sport». Ab dem 1. Februar 2026 erfolgt die EO-Anmeldung in diesem Bereich digital.

Die Beantragung von anderen Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (Mutterschaftsentschädigung, Entschädigung für den andern Elternteil, Betreu-ungsentschädigung) sind von den Änderungen nicht betroffen.

 

Ablauf des neuen EO-Anmeldungsverfahrens

Der Ablauf einer EO-Anmeldung für einen Dienstleistenden mit einem unselbständigen Arbeitsverhältnis wird so aussehen:


Abbildung 1 – Beispielprozess einer EO-Anmeldung eines unselbständig Erwerbstätigen

  1. Die Dienstorganisation meldet die Anzahl geleistete Diensttage an das neue EO-Portal, welches durch die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) aufgebaut und betrieben wird.
  2. Das EO-Portal informiert die dienstleistende Person (im Standardfall per SMS oder E-Mail, im Ausnahmefall per Post), dass eine EO-Anmeldung zur Bearbei-tung bereit ist. Die Anmeldung wird mit vorhandenen Angaben aus den Syste-men der Sozialversicherungen ergänzt, so dass diese nicht wie heute durch den Dienstleistenden erfasst werden müssen.
  3. Die dienstleistende Person greift auf das EO-Portal zu, prüft und bestätigt die Angaben über Anstellung und Familienstand und komplettiert die vorhandenen Daten (z.B. betreffend Arbeitgeber). Falls die dienstleitende Person Probleme mit dem EO-Portal bekundet, kann sie sich an die Supportorganisation der ZAS wenden.
  4. Das EO-Portal ermittelt aufgrund der Angaben der dienstleistenden Person zum Arbeitgeber die zuständige Ausgleichkasse und übermittelt dieser den Fall.
  5. Die Ausgleichskasse fragt beim Arbeitgeber die relevanten Angaben zur Be-rechnung und Auszahlung des Verdienstausfalls ab. Der Arbeitgeber meldet die benötigten Daten.
  6. Die Ausgleichskasse berechnet den Erwerbsausfall und löst die Gutschrift an den Arbeitgeber oder den Dienstleistenden direkt aus.

Für andere Beschäftigungssituationen weicht das Verfahren leicht ab.

 

Wichtigste Neuerungen und Vorteile

Neuerungen aus der Sicht der Arbeitgebenden 
Die EO-Anmeldung mit den Angaben der Dienstorganisation sowie den persönli-chen Angaben der Dienstleistenden gelangt direkt zur zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Die Ausgleichkasse holt die notwendigen Lohnangaben direkt beim Arbeitgeber ein. Dies kann auf folgenden Wegen erfolgen:

Brief mit Link/QR-Code:Der Arbeitgeber erhält eine Aufforderung per Post, die Lohndaten zu erfassen. Die Lohndaten können mittels Link/QR-Code direkt onli-ne, ohne Portal, eingegeben werden. Auf Wunsch können die Lohndaten auch auf dem Postweg retourniert werden.

Portal connect: Im connect-Portal der Ausgleichskasse wird die Anfrage zu den Lohndaten digital übermittelt. Der Arbeitgeber ergänzt die entsprechenden Angaben.

Direktanbindung der ERP-Systeme: Über einen neuen Swissdec-Standard werden Anfragen an das ERP-System (Software zur Steuerung der Unterneh-mensprozesse, unter anderem der Lohnbuchhaltung) des Arbeitgebers übermit-telt. Dieser gibt den Versand der benötigten Lohndaten ohne manuelle Erfas-sung im ERP-System frei, die Übermittlung an die Durchführungsstelle erfolgt automatisiert. In einem dritten Schritt werden die Informationen zur EO-Taggeldleistung von der Durchführungsstelle direkt an das ERP-System des Arbeitgebers übermittelt.

Diese Option steht nur bei entsprechend ausgerüsteten und zertifizierten ERP-Systemen zur Verfügung. Die Swissdec steht betreffend der notwendigen Erwei-terungen mit den ERP-System Anbietern in Kontakt.


Vorteile des neuen Systems

Einfordern der EO-Anmeldungen entfällt: Mit dem neuen Anmeldungsverfah-ren muss der Arbeitgeber die Meldekarten nicht mehr beim Mitarbeitenden ein-fordern. Damit werden Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund von Verlust oder Vergessen der Meldekarten eliminiert.

Automatisierungspotential: Die Anfrage und Übermittlung der Lohndaten er-folgen im optimalen Fall auf Knopfdruck automatisiert, direkt aus dem ERP-System des Arbeitgebers. Das Einpflegen der Erwerbsersatzentschädigung im ERP-System entfällt dank der automatisierten Übermittlung ebenfalls.

Qualitative Vorteile: Der digitalisierte Prozess ermöglicht eine schnelle, effizi-ente sowie qualitativ hochstehende Verarbeitung (Abtippen von Daten entfällt) und schliesst Fehler oder Missbräuche aus.

 

Zeitplan

Die Umstellung auf den neuen Prozess wird schrittweise ab Februar 2026 erfol-gen. Die Einführung beginnt mit der kleinsten Dienstorganisation "Jugend & Sport" und die weiteren Organisationen (Zivilschutz, Zivildienst, VBS) folgen da-nach in einer noch festzulegenden Reihenfolge. Während fünf Jahren nach der Einführung können vereinzelt EO-Anmeldungen auf Papier aus Diensten, die vor der Umstellung auf das neue Verfahren geleistet worden sind, zu den Arbeitge-benden gelangen. Diese werden wie bisher verarbeitet.

 

Weiterführende Informationen

Allgemein zugängliche Informationen: Website der Informationsstelle AHV/IV (Link) 

Für Details oder Fragen wenden Sie sich jederzeit an unsere Ausgleichskasse, Abteilung Taggelder und Dienstleistungen AHV, IV, EO, KTK.